Informationspflichten bei Bewertungen

Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 in nationales Recht müssen Unternehmer, die Bewertungen zugänglich machen, darüber informieren, ob und wie sichergestellt wurde, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Die Maßnahmen, die hierfür ergriffen wurden, müssen konkret benannt werden.

1. Technische Maßnahmen:

Wir setzen verschiedene technische Maßnahmen ein, damit E-Mail-Einladungen zur Abgabe von Bewertungen nur an diejenigen E-Mail-Adressen gesendet werden, über welche auch ein Kauf abgeschlossen, oder eine Dienstleistung erworben wurde.

1.1 Shopsystem

Kunden erhalten nach Bestellabschluss eine Bewertungseinladung. Über den Link in der E-Mail kann eine Bewertung über den tatsächlich getätigten Kauf abgegeben werden.

1.2 Google Maps, Facebook, Yelp u.a.

Von Plattformen, die Bewertungen ermöglichen, werden nur solche Bewertungen auf unsere Shopseite übertragen, von denen wir wissen, dass sie auch Kunden von uns waren.

2. Manuelle Maßnahmen:

Durch weitere manuelle Maßnahmen wird zudem überprüft, dass nur diejenigen Kunden, die auch das Produkt erworben haben oder die Dienstleitung in Anspruch genommen haben, Bewertungen abgeben.

Damit die Echtheit der Bewertung und die Legitimität überprüft werden kann, können die Bewertungen nicht anonym abgegeben werden. Die E-Mail-Adresse, über welche der Kauf abgewickelt wurde, dient immer als überprüfbare Referenz für die Bewertungsabgabe.

Damit die Echtheit der Bewertung und die Legitimität zusätzlich überprüft werden kann, ist eine weitere Bestätigung durch eine E-Mail unter Umständen verpflichtend.

Bei Auffälligkeiten oder Hinweisen, die darauf schließen lassen, dass der Bewertung, trotz der oben genannten technischen Maßnahmen, keine Erfahrung zugrunde liegt, werden Nachweise zur Legitimität der abgegebenen Bewertung gefordert und diese entsprechend geprüft. Sollten durch die angeforderten Nachweise der Erwerb der Ware oder die Nutzung der Dienstleistungen nicht dargelegt werden können, werden die Bewertungen gelöscht.

3. Verifizierung von Bewertungen

3.1 Shopsystem

Das Sammeln von Bewertungen kann darüber hinaus über einen externen Dienstleister erfolgen. In diesem Fall wird durch technische Maßnahmen sichergestellt, dass Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Diese Bewertungen werden als „Verifizierte Bewertung“ (visuell grün und/oder mit Haken) gekennzeichnet.

Wir prüfen regelmäßig die Bewertungen, bevor diese publiziert werden, um Spam oder Unechte Bewertungen herauszufiltern.

4. Importierte Bewertungen

4.1 Shopsystem

Wir stellen bei diesen Bewertungen sicher, dass sämtliche Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben. Die importieren Bewertungen kommen aus unserem alten Shopsystem und wurden manuell von uns überprüft.

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